Promo-Codes jetzt auch für das deutsche iTunes

Bisher mussten Empfänger eines Promocodes für eine App einen Account im amerikanischen iTunes haben. Nun können Entwickler und Herausgeber von Apps für iPhone, iPod Touch und iPad auch für Account-Inhaber des deutschen iTunes 50 kostenlose Promocodes verteilen. Das bietet den großen Vorteil, dass man nun Bloggern, Presse und Freunden einen Promocode für die veröffentlichte App zum Testen geben kann, auch wenn diese keinen US-Account haben.

Wir erwarten hier aber auch ein Mißbrauchspotenzial, denn auch die Promocode-Empfänger können die jeweilige App ganz normal bewerten. Nehmen wir mal den nicht ganz von der Hand zu weisenden Fall, dass ein Herausgeber 50 Freunden und Bekannten den Promocode gibt, diese sich die App kostenfrei laden und rein zufällig alle fünf Sterne Bewertungen schreiben. Dann wird die App in iTunes als hoch bewertete App gehandelt und diese 50 Bewertungen könnten auch erste kritische Anmerkungen von realen Käufern “übertönen”.

Nachdem Apple die Bewertung bei Löschung einer App abgeschafft hat (das führte zu zu vielen 1 Stern-Bewertungen), könnte nun das Gegenteil eintreten und die Bewertung in die positive Richtung verfälscht werden. Apple stört das sicher zunächst einmal nicht, denn gut bewertete Apps werden häufiger gekauft. Mittelfristig wird dies aber, sofern mehrere Entwickler ihre Promo-Codes so einsetzen, zu noch mehr berechtigter Kritik am Bewertungssystem führen. Vorhin erst sagte ein Entwickler zu mir “Es ist schon bitter, wenn man die Bewertungen durchliest, da kann jemand gerade mal die Tastatur bedienen und gibt dann einen Stern, weil er die App nicht verstanden hat.”

Apple wäre gut beraten, bei Promo-Codes die Bewertungsmöglichkeit zu deaktivieren. Das sollte technisch einfach zu lösen sein.

Es bleibt also spannend…

(Markus Burgdorf)

Jeden Monat 5.400 neue Apps für den AppStore – wir checken Ihre App vor Veröffentlichung

Dass die Anzahl der verfügbaren Apps für iPhone, iPod Touch und iPad bereits die 300.000er Schwelle überschritten hat, war bereits mancherorts zu lesen. Dass das bedeutet, dass in den letzten Monaten pro Monat (!) 5400 App neu in den AppStore aufgenommen wurden, hat jetzt eine Kurzstudie von Distimo errechnet. Das bedeutet, dass pro Stunde 7 bis 8 neue Apps freigegeben werden.

Da verwundert es nicht, dass App-Herausgeber sich verstärkt Gedanken machen, wie ihre Apps denn überhaupt erfolgreich werden können. Wir haben in den letzten Wochen den ersten Herausgebern wertvolle Unterstützung leisten können. So konnten wir bei einer App, die bislang eher ein Schattendasein fristete, die Downloadzahlen innerhalb eines Tages auf über 14.000 steigern und über den Nachhalleffekt und die bessere Sichtbarkeit in den AppStore-Charts danach die Verkaufszahlen der 3.99 Euro teuren App  aus der Rubrik Bildung deutlich steigern. Auch uns freut es, wenn wir es schaffen, eine Bezahl-App innerhalb der Kategorie unter die ersten drei zu bringen und sogar in den AppStore-Charts ganz oben zu platzieren.

Immer mehr Unternehmen melden sich bereits in der Vorveröffentlichungsphase bei uns und lassen ihre App-Entwicklung nochmal von unabhänginger Seite prüfen. So konnten wir letzte Woche einem führenden Verlag empfehlen, seine App noch einmal zu überdenken und einen strategischen Fehler noch zu beheben, bevor dieser die App uninteressant macht und die Abonnenten verärgert. Warum die Entwicklungsagentur nicht darauf kam, fragte uns der Auftraggeber, schließlich sei die Lösung doch so einfach…

Die App Agency hat für ihre Webprojekte in den letzten Monaten rund 3000 Apps überprüft, Anwendungen getestet und Spiele gespielt. Diesen Erfahrungsschatz stellen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung. Zeigen Sie uns, was Sie vorhaben und wir geben Ihnen ein Feedback. So haben Sie vor der Veröffentlichung die Chance, Ihre App auf Erfolg zu stellen.

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Gesetzliche Informationspflichten gelten auch für Apps

In einer Entscheidung des OLG Hamm vom 20. Juli 2010 wurde noch einmal bestätigt, dass für Apps in Deutschland die gleichen Gesetze gelten, wie für Online-Shops und Internetseiten. Wer mit seiner App gewerblich auftritt (dazu reicht ja bereits die Einbindung von Google- oder iAd-Werbung) muss seine App mit einer Anbieterkennzeichnung versehen. Wer darüber hinaus über die App Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss wie vom eCommerce bekannt, auch eine Widerrufsbelehrung einbinden und die speziellen Regelungen des Fernabsatzgesetzes sowie aller weiteren Verordnungen (z.B. Batteriegesetz) berücksichtigen. Auch die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer ist auszuweisen.

Wer also nicht in die Gefahr einer Abmahnung stolpern möchte, sollte seine App auf Gesetzeskonformität überprüfen und Änderungen schnell durchführen, bevor eventuell ein Wettbewerber aufmerksam wird. iTunes ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn viele das denken mögen.

Lassen Sie uns gemeinsam verhindern, dass der AppStore ein neues Mekka für Abmahner wird. Das funktioniert aber nur, wenn alle deutschen App-Entwickler ihre Apps zügig umstellen, so dass es nicht so leicht für die Abmahner wird, einen App-Herausgeber abzumahnen.

Markus Burgdorf

Hallo Welt!

Dies ist traditionell immer die erste Überschrift des ersten Beitrages einer WordPress-Installation. Der Blog-Betreiber wird gebeten, den Beitrag zu bearbeiten oder zu löschen. Ich habe mir angewöhnt, diesen Beitrag sowohl zu löschen, als auch zu bearbeiten. Der Inhalt wird gelöscht, die Überschrift kann bleiben. Denn diese kurze Überschrift sagt eigentlich alles: Man begrüßt die Welt auf seiner Seite. Nicht, dass wir jetzt größenwahnsinnig werden wollen, aber wir planen schon, die App Agency auch weltweit nutzen zu wollen.

Wir wissen nämlich, dass viele Nutzer Apps in ihrer Sprache erwarten – und da wollen wir einsteigen. Wir werden auf der noch zu erstellenden Seite App-Agency.com den App Entwicklern weltweit einen Service anbieten, der ihre App internationaler macht. Insofern ist der Titel dieses ersten Beitrages dann doch nicht so falsch, oder?

In den nächsten Tagen werden wir diese Seite weiter auf- und ausbauen. Sollten Sie diesen Artikel also heute schon – mehr zufällig – gefunden haben, freut es uns, denn wir haben garantiert noch nichts in Richtung Suchmaschinenmarketing gemacht. In ein paar Tagen wird die Seite fertig sein, bis dahin schreiben wir, suchen Bilder aus oder fotografieren, was wir so brauchen.

Wir bitten also noch um etwas Geduld. Wenn Sie aber schon heute wissen möchten, was morgen auf der Seite stehen wird und wie unsere Angebote aussehen werden, dann rufen Sie uns einfach an.

Wir freuen uns auf spannende Aufgaben und den Dialog mit Ihnen.

Markus Burgdorf

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