Gesetzliche Informationspflichten gelten auch für Apps

In einer Entscheidung des OLG Hamm vom 20. Juli 2010 wurde noch einmal bestätigt, dass für Apps in Deutschland die gleichen Gesetze gelten, wie für Online-Shops und Internetseiten. Wer mit seiner App gewerblich auftritt (dazu reicht ja bereits die Einbindung von Google- oder iAd-Werbung) muss seine App mit einer Anbieterkennzeichnung versehen. Wer darüber hinaus über die App Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss wie vom eCommerce bekannt, auch eine Widerrufsbelehrung einbinden und die speziellen Regelungen des Fernabsatzgesetzes sowie aller weiteren Verordnungen (z.B. Batteriegesetz) berücksichtigen. Auch die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer ist auszuweisen.

Wer also nicht in die Gefahr einer Abmahnung stolpern möchte, sollte seine App auf Gesetzeskonformität überprüfen und Änderungen schnell durchführen, bevor eventuell ein Wettbewerber aufmerksam wird. iTunes ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn viele das denken mögen.

Lassen Sie uns gemeinsam verhindern, dass der AppStore ein neues Mekka für Abmahner wird. Das funktioniert aber nur, wenn alle deutschen App-Entwickler ihre Apps zügig umstellen, so dass es nicht so leicht für die Abmahner wird, einen App-Herausgeber abzumahnen.

Markus Burgdorf

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