App-Berichterstattung: Viele Schreiber und Blogs aber nur wenige mit ausreichend Lesern
Für App Herausgeber stellt sich immer wieder die Frage, wie sie ihre App bekannter machen können. Da kommt man früher oder später …
Für App Herausgeber stellt sich immer wieder die Frage, wie sie ihre App bekannter machen können. Da kommt man früher oder später …
Der Mac App Store ist jetzt knapp zwei Monate online. Auch wenn die hundert Tage damit noch nicht um sind, ist es …
Bereits seit Dezember 2010 steht die Entscheidung, die App Agency auch im englischsprachigen Raum zu etablieren. Wir haben viele internationale App Publisher, die unsere Dienstleistungen suchen und nun froh darüber sind, dass wir nun auch im Londoner Business-Stadtteil Canary Wharf anzutreffen sind.
In den letzten zwei Monaten haben wir in diesem Blog wenig geschrieben – weil wir einfach sehr viel zu tun hatten. Immer mehr Unternehmen und Entwickler fragen bei uns an, wie wir auch ihre App-Einführung zum Erfolg führen können. Die Vermarktung von Apps wird immer wichtiger, denn selbst hervorragende Apps werden kaum noch gefunden und aufgrund der reinen Masse neuer Apps beobachten wir ein deutliches Abflachen des Neuheiten-Effektes.
Bisher mussten Empfänger eines Promocodes für eine App einen Account im amerikanischen iTunes haben. Nun können Entwickler und Herausgeber von Apps für iPhone, iPod Touch und iPad auch für Account-Inhaber des deutschen iTunes 50 kostenlose Promocodes verteilen. Das bietet Vorteile, bringt aber auch erhebliche Risiken.
Die App Agency hat für ihre Webprojekte in den letzten Monaten rund 3000 Apps überprüft, Anwendungen getestet und Spiele gespielt. Diesen Erfahrungsschatz stellen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung. Zeigen Sie uns, was Sie vorhaben und wir geben Ihnen ein Feedback. So haben Sie vor der Veröffentlichung die Chance, Ihre App auf Erfolg zu stellen.
In einer Entscheidung des OLG Hamm vom 20. Juli 2010 wurde noch einmal bestätigt, dass für Apps in Deutschland die gleichen Gesetze gelten, wie für Online-Shops und Internetseiten. Wer mit seiner App gewerblich auftritt (dazu reicht ja bereits die Einbindung von Google- oder iAd-Werbung) muss seine App mit einer Anbieterkennzeichnung versehen.
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