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Abmahnung für App

Gesetzliche Informationspflichten gelten auch für Apps

In einer Entscheidung des OLG Hamm vom 20. Juli 2010 wurde noch einmal bestätigt, dass für Apps in Deutschland die gleichen Gesetze gelten, wie für Online-Shops und Internetseiten. Wer mit seiner App gewerblich auftritt (dazu reicht ja bereits die Einbindung von Google- oder iAd-Werbung) muss seine App mit einer Anbieterkennzeichnung versehen.